Kapitalanlage Immobilie
Kapitalanlage Immobilie
In Zeiten praktisch nicht mehr vorhandener Guthabenzinsen rückt das Thema Immobilie als Kapitalanlage immer mehr in den Fokus von Sparern.
Hierbei gilt es verschieden Aspekte in der Gesamtheit zu betrachten.
An erster Stelle steht natürlich die Mietrendite, also das Verhältnis von Kaufpreis und Finanzierungsbetrag zur Nettokaltmiete. Je nach Lage sollte der Finanzierungsbetrag zwischen der 10-fachen (einfache Lagen) bis 20-fachen (gute Lagen) Jahresnettokaltmiete liegen. Dies sind natürlich nur Orientierungswerte die sowohl nach oben als auch unten abweichen können, abhängig von Objekt und Bonität.
Da sowohl die Darlehenszinsen als auch die Abschreibung (AfA) gegen die Mieteinnahme gegen gerechnet werden können, macht es aus steuerlicher Sicht durchaus Sinn einen Teil des Kaufpreises zu finanzieren. In der Regel akzeptieren Banken bei Kapitalanlegern bis zu 80 % des Kaufpreises als Finanzierungssumme. Bei besonders guten Bonitäten kann auch bis zum vollen Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) finanziert werden. Sollten die Erwerbsnebenkosten mitfinanziert werden sollen, kann dies u. U. über ein Nachrangdarlehen erfolgen.
Beim klassischen Annuitätendarlehen mit direkter Tilgung sinkt jedes Jahr der Zinsanteil bei ansonsten gleich bleibender Monatsrate, was zu einem schlechteren steuerlichen Ergebnis führt. Hier bietet sich also häufig eine Tilgungsaussetzung gegen einen Bausparvertrag an. Hiermit wird nicht nur der Steuervorteil bei gleicher Monatsrate voll ausgenutzt sondern auch noch zusätzlich Zinssicherheit für die Anschlussfinanzierung geschaffen. Sollte das Objekt nach Ablauf der steuerlichen Bindungsfrist von 10 Jahren verkauft werden, kann der Bausparvertrag z. B. zum Erwerb einer weiteren Immobilie oder zur Entschuldung der eigen genutzten Immobilie verwendet werden.
Bei den o. g. Erläuterungen handelt es sich um allgemeine Hinweise die keine steuerliche Beratung darstellen. Für eine ausführliche Steuerberatung wenden sie sich bitte an ihren Steuerberater