Fördermöglichkeiten
für ihr Eigentum
Unterschiedliche Fördermöglichkeiten & Förderprogramme
In den einzelnen Bundesländern gibt es unterschiedliche Fördermöglichkeiten bzw. Förderprogramme die den Erwerb oder Neubau von selbst genutztem Wohneigentum, insbesondere für Familien mit Kindern, durch zinsgünstige Nachrangdarlehen unterstützen.
Die Unterschiede sind hierbei allerdings von Bundesland zu Bundesland groß. In Niedersachsen z. B. werden nur Familien ab 3 Kindern gefördert oder Haushalte mit mindestens einem schwer behinderten Haushaltsmitglied. Schleswig- Holstein unterstützt auch Alleinstehende oder Ehepaare ohne Kinder durch nachrangige KFW Kredite.
So unterschiedlich wie die Kundezielgruppe ist, so unterschiedlich sind auch die Anforderungen an das einzubringende Eigenkapital bei den verschiendenen Fördermöglichkeiten bzw. Förderprogrammen. In Baden-Würrtemberg ist der Eigenkapitalanteil z. B. besonders hoch, je nach Förderprodukt bzw. Fördermöglichkeit bis zu 25 % – in Schleswig-Holstein genügen 7,5 % die anteilig auch durch Eigenleistung erbracht werden können.
Auch der Weg der Beantragung ist unterschiedlich. In Nordrhein-Westfalen z. B. sind die Stadt- & Kreisverwaltungen für den Antrag der Fördermöglichkeiten bzw. Förderprogramme zuständig, andere Bundesländer haben eigene Banken für die Fördermittel.
Einige Beispiel in welchen Bundesländern wir sie bei der Beantragung in unterschiedlicher Form unterstützen können: