Glossar für Baufinanzierung und Immobilien
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- Negativerklärung
- Nichtabnahmeentschädigung
- Nießbrauch
- Nominalzins
- Notaranderkonto
- Notarieller Kaufpreis
Nichtabnahmeentschädigung: Warum sie zusätzliche Kosten verursacht
Der Begriff „Nichtabnahmeentschädigung“ beschreibt eine Gebühr, die anfällt, wenn ein zugesagter Kredit nicht abgerufen wird.
Doch was gehört dazu?
Typische Ursachen:
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geänderte Finanzierungspläne
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nicht realisierte Projekte
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bessere alternative Angebote
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Vertragsauflösung
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Zeitverzögerungen
Das bedeutet:
Auch ein nicht genutzter Kredit kann Kosten verursachen
Der Vorteil:
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klare Regelung bei Vertragsänderungen
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Planungssicherheit für Banken
Doch auch Risiken bestehen:
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zusätzliche Gebühren
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unnötige Kosten
-
Vertragsbindung
Ein häufiger Fehler:
Viele kennen diese Regelung nicht vor Vertragsabschluss.
Das kann dazu führen:
-
unerwartete Kosten
-
oder finanzielle Nachteile
Auch Banken sichern sich durch solche Entschädigungen ab.
Hier unterstützt creditfair, indem Vertragsdetails transparent gemacht werden.
Unser Tipp:
Prüfen Sie die Bedingungen vor Abschluss genau.
Lassen Sie sich beraten, um Kosten zu vermeiden.