Negativerklärung: Welche Verpflichtungen Sie eingehen

Der Begriff „Negativerklärung“ beschreibt die vertragliche Zusicherung, bestimmte Handlungen zu unterlassen – häufig im Zusammenhang mit Finanzierungen.

Doch was gehört dazu?

Typische Inhalte:

  • Verzicht auf weitere Belastungen

  • keine zusätzliche Verpfändung

  • Einhaltung vertraglicher Vorgaben

  • Absicherung für Kreditgeber

  • Verbindung zu bestehenden Krediten

Das bedeutet:

Sie verpflichten sich, bestimmte Veränderungen nicht vorzunehmen

Der Vorteil:

  • mehr Sicherheit für Kreditgeber

  • klar geregelte Verhältnisse

Doch auch Risiken bestehen:

  • eingeschränkte Flexibilität

  • vertragliche Bindung

  • Missverständnisse

Ein häufiger Fehler:

Viele unterschätzen die Tragweite einer Negativerklärung.

Das kann dazu führen:

  • Probleme bei weiteren Finanzierungen

  • oder rechtliche Konflikte

Auch Banken nutzen solche Vereinbarungen zur Absicherung.
Hier unterstützt creditfair, indem Vertragsinhalte verständlich erklärt werden.

Unser Tipp:

Prüfen Sie genau, welche Verpflichtungen Sie eingehen.
Lassen Sie sich beraten, um flexibel zu bleiben.