Glossar für Baufinanzierung und Immobilien
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Negativerklärung: Welche Verpflichtungen Sie eingehen
Der Begriff „Negativerklärung“ beschreibt die vertragliche Zusicherung, bestimmte Handlungen zu unterlassen – häufig im Zusammenhang mit Finanzierungen.
Doch was gehört dazu?
Typische Inhalte:
-
Verzicht auf weitere Belastungen
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keine zusätzliche Verpfändung
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Einhaltung vertraglicher Vorgaben
-
Absicherung für Kreditgeber
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Verbindung zu bestehenden Krediten
Das bedeutet:
Sie verpflichten sich, bestimmte Veränderungen nicht vorzunehmen
Der Vorteil:
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mehr Sicherheit für Kreditgeber
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klar geregelte Verhältnisse
Doch auch Risiken bestehen:
-
eingeschränkte Flexibilität
-
vertragliche Bindung
-
Missverständnisse
Ein häufiger Fehler:
Viele unterschätzen die Tragweite einer Negativerklärung.
Das kann dazu führen:
-
Probleme bei weiteren Finanzierungen
-
oder rechtliche Konflikte
Auch Banken nutzen solche Vereinbarungen zur Absicherung.
Hier unterstützt creditfair, indem Vertragsinhalte verständlich erklärt werden.
Unser Tipp:
Prüfen Sie genau, welche Verpflichtungen Sie eingehen.
Lassen Sie sich beraten, um flexibel zu bleiben.