Glossar für Baufinanzierung und Immobilien
Navigation überspringen- Effektiver Jahreszins
- Eigenheimzulage
- Eigenkapital
- Eigenleistung
- Eigennutzung
- Eigentumswohnung
- Einheitswert
- Einigungserklärung
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Einliegerwohnung
- Erbbaurecht
- Erbbauzins
- Erbpacht
- Erhaltungsaufwand
- Erhöhte Abschreibungen
- Erläuterungspflicht
- Erschließung
- Erschließungskosten
- Ertragswert
- Erwerbskosten
- EURIBOR
Einheitswert erklärt: Welche Rolle er heute noch bei Immobilien spielt
Der Einheitswert ist ein Begriff aus dem Steuerrecht und spielt vor allem bei der Berechnung bestimmter Abgaben rund um Immobilien eine Rolle. Auch wenn er oft mit dem tatsächlichen Immobilienwert verwechselt wird, hat er eine ganz andere Funktion.
Doch was ist der Einheitswert genau?
Der Einheitswert ist ein von den Finanzbehörden festgelegter Wert für eine Immobilie. Er basiert auf alten Bewertungsgrundlagen und liegt meist deutlich unter dem aktuellen Marktwert.
Er wird unter anderem verwendet für:
-
Grundsteuer (nach altem System)
-
bestimmte steuerliche Berechnungen
-
Verwaltungszwecke
Wichtig:
-> Der Einheitswert ist kein realer Marktwert
Das bedeutet:
Er eignet sich nicht zur Einschätzung des Kaufpreises oder der Finanzierung.
Ein häufiger Fehler:
Viele verwechseln den Einheitswert mit dem tatsächlichen Immobilienwert.
Das kann zu:
-
falschen Preisvorstellungen
-
Fehlentscheidungen beim Kauf
-
falscher Einschätzung der Finanzierung
führen.
Heute wird der Einheitswert zunehmend durch neue Bewertungsverfahren ersetzt (z. B. im Rahmen der Grundsteuerreform).
Für Ihre Finanzierung ist er dennoch relevant, da er indirekt steuerliche Aspekte beeinflussen kann.
Hier unterstützt creditfair, indem Ihre Immobilie realistisch bewertet und Ihre Finanzierung darauf abgestimmt wird.
-> Unser Tipp: Verlassen Sie sich nicht auf den Einheitswert – sondern auf aktuelle Marktwerte.
-> Lassen Sie Ihre Immobilie professionell bewerten.