Glossar für Baufinanzierung und Immobilien
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Auflassungsvormerkung einfach erklärt: So sichern Sie sich Ihre Immobilie rechtlich ab
Die Auflassungsvormerkung ist ein entscheidender Schutzmechanismus beim Immobilienkauf – und sollte auf keinen Fall unterschätzt werden. Sie sorgt dafür, dass Ihre Rechte als Käufer bereits vor der endgültigen Eigentumsübertragung abgesichert sind.
Doch was bedeutet das konkret?
Die Auflassungsvormerkung wird im Grundbuch eingetragen und sichert Ihren Anspruch auf Eigentum. Sie verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie nach Vertragsabschluss noch anderweitig verkauft oder belastet.
Das bedeutet:
-
kein Verkauf an Dritte mehr möglich
-
keine zusätzliche Belastung der Immobilie
-
Ihr Anspruch bleibt geschützt
Gerade in der Zeit zwischen Kaufvertrag und endgültigem Grundbucheintrag kann einiges passieren. Ohne Auflassungsvormerkung wären Sie als Käufer in dieser Phase ungeschützt.
Typische Risiken ohne Vormerkung:
-
Doppelverkauf
-
neue Grundschulden
-
Insolvenz des Verkäufers
Mit der Vormerkung sind Sie hingegen rechtlich abgesichert.
Auch Banken legen großen Wert auf die Auflassungsvormerkung. Sie ist häufig Voraussetzung dafür, dass die Finanzierung überhaupt ausgezahlt wird.
Ein weiterer Vorteil: Sie gewinnen Planungssicherheit. Sobald die Vormerkung eingetragen ist, können Sie Ihre Finanzierung und den weiteren Ablauf zuverlässig planen.
creditfair unterstützt Sie dabei, alle Schritte optimal zu koordinieren – von der Finanzierung bis zur rechtlichen Absicherung.
-> Unser Tipp: Achten Sie darauf, dass die Auflassungsvormerkung schnellstmöglich eingetragen wird.
-> Lassen Sie Ihren Immobilienkauf professionell begleiten – für maximale Sicherheit.