Glossar für Baufinanzierung und Immobilien
Navigation überspringen- Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Ablösung
- Abnahmeverpflichtung
- Abschreibung
- Abtretung
- Agio
- Allgemeine Darlehensbedingungen
- Anleihen
- Annuität
- Annuitätendarlehen
- Anschaffungskosten
- Anschlussfinanzierung
- Anschlusskosten
- Arbeitgeberdarlehen
- Arbeitnehmersparzulage
- Architekten-/Ingenieursrecht
- Auflassung
- Auflassungsvormerkung
- Aufteilungsplan
- Aufwendungshilfen
- Ausbauhaus
- Ausfallbürgschaft
- Außenanlagen
- Auszahlungkurs
- Auszahlungsvoraussetzungen
- Aval
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Bescheinigt, dass eine Wohnung oder Einheit in sich abgeschlossen ist – wichtig bei Teilungserklärungen.
Ablösung
Was bedeutet Ablösung?
Die Ablösung ist im Finanzierungsbereich die Rückzahlung eines bestehenden Kredits – entweder komplett oder teilweise – durch ein neues Darlehen. Oft wird das gemacht, um sich bessere Konditionen (z. B. niedrigere Zinsen) zu sichern oder um mehrere Kredite zusammenzufassen.
Ein Beispiel aus der Praxis:
Herr Müller hat vor zehn Jahren eine Baufinanzierung abgeschlossen – mit 4,5 % Zinsen. Heute bekommt er von seiner Bank ein neues Angebot mit 2,5 %. Er entscheidet sich, den alten Kredit vorzeitig abzulösen und mit dem neuen zu ersetzen. Das spart ihm Tausende Euro an Zinsen.
Warum ist das wichtig?
Mit einer cleveren Ablösung können Kunden ihre monatliche Belastung deutlich senken – oder die Laufzeit verkürzen. Bei Immobilienfinanzierungen ab dem 11. Jahr sogar ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich (§489 BGB).
Worauf sollte man achten?
- Vorfälligkeitsentschädigung: Bei Ablösung während der Zinsbindung kann eine Gebühr anfallen.
- Neue Konditionen prüfen: Die neue Finanzierung sollte wirklich besser sein (Zins, Laufzeit, Flexibilität).
Zeitpunkt wählen: Nach Ablauf der Zinsbindung ist eine Ablösung oft kostenlos möglich.