Was ist besser: lange Zinsbindung oder niedriger Zins ?

Was ist besser: lange Zinsbindung oder niedriger Zins ?

Bis auf wenige Ausnahmen war und ist es so, dass lange Zinsbindungen teurer sind als kurze Zinsbindungen. In einer Zeit historisch niedriger Zinsen stellt sich die Frage, ob man sich diese Zinsen für einen besonders langen Zeitraum sichern sollte, auch wenn dies teurer ist als eine Zinsbindung von 10 Jahren. Diese Frage lässt sich leider, wie so oft, nicht pauschal mit ja oder nein beantworten sondern hängt von den individuellen Voraussetzungen des Kunden und seiner Pläne für die Zukunft ab.

Mathematisch gesehen lässt sich die Kostenfrage natürlich beantworten.

Eine Beispielrechnung

Ein Darlehen über 200.000 € mit Zinsbindung 20 Jahre und 2 % Tilgung kostet bei einem Sollzins von z. B. 1,31 % monatlich 551,67 €
Die Restschuld nach 20 Jahren wäre 132.400 €

Bei einer Zinsbindung von 10 Jahren wäre der Sollzins z. B. 0,56 % was bei gleicher Rate von 551,67€ einer Tilgung von 2,75 % entspricht
Die Restschuld nach 10 Jahren wäre 143.444 €

Das Ergebnis

Mathematisch ein klares Ergebnis: Um nach 20 Jahren eine um 11.044 € geringere Restschuld zu haben als nach 10 Jahren muss die Rate von 551,67 € 10 Jahre länger gezahlt werden. Die um 11.044 € geringere Restschuld kostet also 66.200 €

Aber das Ergebnis ist natürlich nur „kalte“ Mathematik. Die Frage, wo steht der Kunde heute, in 10 Jahren und in 20 Jahren bleibt hierbei unberücksichtigt. Nehmen wir den Kunden der in 10 Jahren in Rente geht und dann ein deutlich geringeres Einkommen hat und auch auf Grund seines Alters nicht mehr so einfach die Bank wechseln kann. Sollte der Zinssatz in 10 Jahren wieder bei durchaus nicht unrealistischen 4,50 % liegen und die Restschuld mit 3 % getilgt werden muss, steigt die Rate auf 896,52 €.

Eine um fast 350 € höhere Rate tut schon dem Normalkunden sehr weh im Portemonnaie, umso schmerzhafter wird das, wenn es mit einem deutlich niedrigeren Einkommen verbunden ist.

Bei 20 Jahren Zinsbindung sind die Kosten zwar höher, aber die monatliche Rate auch 10 Jahre länger sicher. Und in Verbindung mit dem Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB kann sich der Kunde ab dem 11. Jahr den passenden Zeitpunkt suchen um die Finanzierung und ggf. die monatliche Rate nochmals zu verlängern ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen

Auch hier gilt es also in einer individuellen Beratung die Lebenssituation und Lebensphasenplanung in Einklang mit dem „günstigsten“ Zins zu bringen. Denn jetzt sollte klar sein, dass der billigste Zins nicht automatisch das beste Angebot bedeutet.

Mehr dazu finden Sie unter Bauen & Kaufen

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