Private Haftpflichtversicherung

Was versichert eine private Haftpflichtversicherung?

Was versichert eine private Haftpflichtversicherung?

Es ist so schnell passiert: Ihr Kind spielt im Garten Fußball und schießt den Ball aus Versehen in die Scheibe des Nachbarn. Oder Sie selbst rennen bei Rot über die Straße, um den Bus noch zu erreichen. Ein Auto muss bremsen und verursacht einen Auffahrunfall.
In solchen Fällen haften Sie für den entstandenen Schaden – und zwar bis zu Ihrer persönlichen Pfändungsgrenze. Da kein Mensch Unfälle voraussehen kann, sollte jeder eine Privathaftpflichtversicherung haben. Allerdings verfügen laut Angaben des deutschen Versicherungsverbands nur 80 Prozent aller Haushalte in Deutschland über eine entsprechende Absicherung.

Eine Privathaftpflicht versichert Personen-, Sach- und Vermögensschäden. 99 Prozent aller Sachschäden, wie eine zerbrochene Scheibe , kosten weniger als 5.000 Euro.

Richtig teuer kann es dagegen werden, wenn Menschen verletzt werden. Ein Beispiel: Ein Radfahrer stürzt Ihretwegen und muss ins Krankenhaus sowie mehrere Wochen in die Reha. Dann zahlen Sie nicht nur Schmerzensgeld und die Behandlung, sondern auch den Verdienstausfall des Radlers. Stirbt jemand, können die Forderungen der Hinterbliebenen in die Millionen gehen. Ein Vermögensschaden kann entstehen, wenn Sie fahrlässig handeln und dadurch einer Person oder einem Unternehmen Gewinne entgehen.

Die private Haftpflicht zahlt nicht für:

• Verletzungen am eigenen Körper, die Sie sich (versehentlich) selbst zugefügt haben,
• vorsätzlich verursachte Schäden,
• Schäden aus strafbaren Vergehen,
• Geldstrafen und Schäden durch Vertragspflichtverletzungen,
• Schäden, die die Kfz-Haftpflichtversicherung abdeckt,
• Fehler im Beruf.

Worauf sollten Sie bei Ihrer Haftpflichtversicherung achten?

Es sind nur wenige, aber dafür wichtige Punkte, in denen sich die von uns empfohlenen Tarife von den vielen guten Tarifen im Markt unterscheiden.

Deckungssummen müssen hoch genug sein

Die oberste Regel bei der Privathaftpflichtversicherung ist: Setzen Sie die Versicherungssumme möglichst hoch an. Eine höhere Deckungssumme kostet nur wenig mehr und zahlt sich besonders bei teuren Personenschäden aus. Weil die gesetzliche Haftung unbegrenzt ist, sollte auch die Deckung Ihres Vertrages sehr hoch sein, denn den Rest müssen Sie sonst aus Ihrem Privatvermögen tragen.
Mit 50 Millionen Euro Deckungssumme sind Sie sehr gut abgesichert. Achten Sie darauf, dass außerdem je geschädigter Person mindestens 10 Millionen Deckungssumme zur Verfügung stehen. Das ist bei allen unseren Empfehlungen gegeben.

Forderungsausfalldeckung ist Pflicht

Genauso wichtig wie eine hohe Versicherungssumme ist die Deckung bei Forderungsausfall. Sie funktioniert wie eine umgekehrte Haftpflichtpolice: Sie haben einen Schaden erlitten, für den der Verursacher nicht aufkommen kann – dann übernimmt Ihre eigene Versicherung die Kosten, einige Versicherer aber erst für Schäden ab 2.500 Euro.
Achten Sie bei Ihrem Vertrag auf diese Klausel. Da 15% aller Haushalte in Deutschland nicht haftpflichtversichert sind, ist es wichtig, diese Lücke im Versicherungsschutz zu schließen.
Einige Tarife fordern, dass Sie gegen den Schädiger ein rechtskräftiges Urteil erwirkt haben. Anderen Anbietern genügt, dass Sie sich nachweislich bemüht haben, an Ihr Geld zu kommen. Je nach Schadenshöhe lohnt die Mühe durchaus, wenn Sie dafür Ihre Schäden ersetzt bekommen. Unsere drei Empfehlungen decken auch Forderungsausfälle ab.

Familien brauchen nur einen Vertrag

Falls Sie verheiratet sind oder in einer Lebenspartnerschaft leben, reicht eine Haftpflichtpolice pro Haushalt. Kinder sind bis zum Ende ihrer ersten Berufsausbildung immer über die Eltern in der Familienpolice mitversichert.
Unverheiratete Paare, die eine Familienpolice abschließen, sollten allerdings beachten, dass Schadenersatzansprüche gegen mitversicherte oder im Haushalt lebende Angehörige oft ausgeschlossen sind. Das kann vor allem bei Personenschäden zum Problem werden, etwa falls ein Partner den anderen versehentlich anfährt und verletzt. Denn dann fordert die Krankenkasse des Geschädigten vom Unfallverursacher die entstandenen Behandlungskosten zurück – und das kann bei schweren Verletzungen schnell teuer werden.
Achten Sie deshalb darauf, dass Ihre Versicherung Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern explizit mitabdeckt, ebenso wie gegenseitige Ansprüche der Versicherten untereinander, falls einer von ihnen zu Schaden kommt. Unsere drei Empfehlungen Haftpflichtkasse, Bayerische und VHV tun das.

Vereinbaren Sie eine Selbstbeteiligung

Mit einer Selbstbeteiligung können Sie den Beitrag senken. Sinnvoll sind etwa 150 Euro im Jahr. Ohne Selbstbehalt können Sie zwar auch kleinere Schäden bei der Versicherung melden. Allerdings kann es sein, dass der Versicherer Ihnen kündigt, sobald der Schaden beglichen hat. Nach einem Versicherungsfall hat er ein Sonderkündigungsrecht. Achtung: Bei der VHV müssen Sie immer eine Selbstbeteiligung zahlen, wenn Sie beim vorherigen Versicherer zwei oder mehr Schäden gemeldet haben.

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