Negative Schufa-Einträge vorzeitig löschen

Negative Schufa-Einträge vorzeitig löschen

Die Schufa-Holding bietet die Möglichkeit, bei 1-maligen Verfehlungen eine Löschung dieses negativen Eintrages innerhalb von 6 Wochen zu erwirken.
Voraussetzung ist hier der vollständige Ausgleich der Forderung an den Gläubiger, sowie eine Bestätigung des Gläubigers über den vollständigen Ausgleich der Schuld. Die Obergrenze ist hier 2.000,- Euro.

Wie erfolgt die Löschung von Negativeinträgen bei Beträgen über 2.000,- EUR?

Auch hier gibt es Möglichkeiten zur vorzeitigen Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis, die allerdings kaum veröffentlicht sind und auch selten beschrieben werden. Wir als Online Kreditanbieter erklären Ihnen im Folgenden die genaue Vorgehensweise und auch die Voraussetzungen dafür.

1. Es handelt sich lediglich um einen Negativeintrag aus einer Forderung
2. Es wurde auf diese Forderung eine eidesstattliche Versicherung abgegeben oder es wurde ein Haftbefehl zur   Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erlassen und in der Schufa-Auskunft eingetragen.
3. Man begleicht die Hauptforderung beim Gläubiger oder einigt sich auf eine Vergleichszahlung.
4. Der Gläubiger bestätigt, dass die Forderung vollständig beglichen wurde und keine Forderungen mehr bestehen.
5. Man geht zum zuständigen Amtsgericht und lässt sich einen Löschungsbeschluss ausstellen.
6. Man fährt zu der für den Wohnort zuständigen Schufa-Filiale und holt direkt vor Ort eine Schufa-Eigenauskunft ein.
7. Man legt den ausgestellten Löschungsbeschluss vor und der Negativeintrag wird sofort gelöscht.
8. Man holt nochmals eine Eigenauskunft (Hier entstehen für beide Eigenauskünfte Kosten.)
9. Die Schufa-Auskunft ist wieder ohne Negativeintrag.
10. Nun kann wieder ein Kredit mit Schufa beantragt werden.

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