Mit den "goldenen 7" 10 % Prämie sichern !
Sparen mit staatlich garantierter Sicherheit und 10 % jährlich – wo gibt es denn so was ?
Ab 2021 fördert der Staat das gute, alte Bausparen noch mehr als heute ! Aber keiner muss auf 2021 warten!
Wer heute einen Bausparvertrag abschließt, sichert sich die neue Förderung ab 2021 automatisch und bekommt für 2020 die alte Förderung von immerhin 8,8 %
Und das ändert sich ab 2021:
Die Einkommensgrenzen steigen, und diese beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen, nicht auf das Bruttoeinkommen ! Wer als Single 2.600 € brutto verdient, hat 31.200 € jährliches Bruttoeinkommen. Davon wird aber der Grundfreibetrag und evt. anfallende Werbungskosten abgezogen. Für Ehepaare gelten die doppelten Beträge, Kinderfreibeträge kommen auch noch dazu. Der Single mit 2,600 € brutto oder das Ehepaar mit 5,200 € brutto liegen schon heute unter den Einkommensgrenzen von 25.600 / 51.200 €. Wer Kinder hat oder höhere Werbungskosten, kann also brutto noch mehr verdienen.
Und wer diese Einkommensgrenzen einhält, hat schon heute Anspruch auf 8,8 % Wohnungsbauprämie ! Ab 2021 steigt die Wohnungsbauprämie auf 10 %
Dann steigt auch die Einkommensgrenze auf 70.000 € zu versteuerndes Einkommen, ein Ehepaar kann also rund 80.000 € brutto verdienen und bekommt immer noch die Wohnungsbauprämie. Für Singles beträgt die Einkommensgrenze 35.000 € zu versteuerndes Einkommen, also brutto ca. 40.000 €
Pro Person ab dem 16. Lebensjahr werden dann auf Einzahlungen bis 700 € jährlich 10 % Wohnungsbauprämie gezahlt, für 2020 sind es immerhin 8,8 % auf 512 €
Ab 2021 gibt es also die „goldene 7“:
70.000 € zu versteuerndes Einkommen bei einem Ehepaar
700 € maximale Einzahlung pro Person ab dem 16. Lebensjahr
70 € jährliche Wohnungsbauprämie
Und die Antragstellung ist denkbar einfach: die Bausparkasse versendet automatisch am Anfang eines Jahres eine Bescheinigung, die muss nur unterschrieben und an die Bausparkasse zurück geschickt werden. Das Finanzamt prüft dann, ob die Einkommensgrenzen eingehalten wurden und schreibt die 10 % Wohnungsbauprämie dem Bausparkonto gut. Falsch machen, kann man da nichts. Wer zu viel verdient, bekommt halt nur keine Prämie. Aber dann bitte nicht ärgern: Wer 1.000 € zu viel verdient, freut sich über sein gutes Einkommen, bekommt dafür aber keine 70 € geschenkt.
Und man muss für die Wohnungsbauprämie auch kein Haus besitzen oder kaufen. Es genügt z. B. auch die Renovierung der Mietwohnung als „wohnwirtschaftliche Verwendung“ und die Bestätigung kann der Bausparvermittler in der Regel ohne besondere Nachweise ausstellen.
Und wer vor dem 25. Geburtstag seinen ersten Bausparvertrag abschließt, benötigt gar keinen Verwendungsnachweis. Da belohnt der Staat einfach junge Menschen, die schon früh mit dem Sparen beginnen.
Also: falsch machen kann man da gar nichts. Sparen hat noch niemandem geschadet, 10 % Prämie sind ein tolles Geschenk, und es müssen auch nicht jedes Jahr exakt 700 € gespart werden. Wer weniger einzahlt, bekommt die 10 % trotzdem, aber halt nur auf die eingezahlten Sparbeiträge von max. 700 € jährlich. Mehr sparen ist natürlich auch erlaubt, Nur für alles über 700 € gibt es dann keine 10 % mehr. Aber das Ehepaar mit 2 Kindern ab dem 16. Lebensjahr könnte auch 4 x 700 € sparen und bekommt dann die 10 % auf 2.800 €
Guthabenzinsen gibt es von der Bausparkasse natürlich noch oben drauf. Und vielleicht hilft auch der Arbeitgeber über die vermögenswirksamen Leistungen auch noch beim Sparen.
Also schnell von unseren Experten beraten lassen, damit wir den für sie besten Bauspartarif finden. Denn wer nur sparen möchte, braucht einen anderen Bausparvertrag, wie jemand der in Zukunft Eigentum erwerben möchte oder jemand der eher Vorsorge für Renovierungen treffen möchte.