Daniela & Peter bauen ein Haus - Teil 2 - die Grundstückssuche
Nachdem das Beratungsgespräch mit unseren Finanzierungsexperten die Rahmenbedingungen positiv bestätigt hat, kann es nun also weitergehen.
Es soll also auf jeden Fall ein Neubau nach den eigenen Vorstellungen werden und keine Gebrauchtimmobilie! Also brauchen die beiden jetzt erst mal ein Grundstück, auf dem der Traum verwirklicht werden kann. Ein bisschen Sarkasmus sei mir erlaubt, aber es ist leider schlussendlich wahr: Das Bauen von Häusern ist in Deutschland grundsätzlich verboten! Niemand darf sich ein Grundstück kaufen und einfach ein Haus nach seinen Wünschen bauen.
Bundesbauordnungen
Es gibt eine Bundesbauordnung die im Baugesetzbuch geregelt ist. Dann gibt es das jeweilige Landesbaugesetz und dann auch noch die Gemeindebauordnung. Da stehen überall Regeln drin, ob überhaupt gebaut werden kann und wenn ja, zu welchen Bedingungen. Mit viel Glück findet sich aber auch eine „Baulücke“ nach § 34 Baugesetzbuch. Da darf man wenigstens so bauen, wie die Nachbarn. Das bedeutet dann aber auch, wenn ringsum Bungalows stehen, dann wird es mit dem 2-geschossigen Stadthaus nichts werden.
Und diese Beschränkungen sind unter anderem der Grund dafür, dass Baugrundstücke knapp und teuer sind. Dennoch lohnt sich die Suche. Auch mit vertretbaren Einschränkungen lässt sich auf fast jedem Baugrundstück Eigentum mit 100 bis 120 m2 Wohnfläche verwirklichen. Selbst ein Reihenmittelhaus das bis zur Rente bezahlt ist, ist besser als die lebenslängliche Miete.
Grundstückssuche
Dennoch muss auch die Grundstückssuche auf die zukünftigen Lebensverhältnisse angepasst sein. Wie weit ist es bis zur Arbeit ? Wo können die Kinder in den Kindergarten und zur Schule gehen ? Gibt es Busverbindungen ?
Idealerweise findet sich ein freies Grundstück, auf dem keine Baubindung besteht. Das bietet gleich 2 Vorteile: Die Grunderwerbssteuer wird nur auf das Grundstück berechnet und nicht auf die Baukosten und die Baufirma kann frei gewählt werden. Es gibt aber auch Grundstücke, die nur „im Paket“ mit einem Bauvertrag erworben werden können. Hier wird die Grunderwerbssteuer auf die Gesamtkosten für Haus und Grundstück erhoben und man ist an den Bauträger von vorn herein gebunden.
Versorgungsleitungen
Im Normalfall sind Baugrundstücke erschlossen, das heißt, die Versorgungsleitungen für Strom, Gas, Wasser usw. liegen bereits in der Straße. Je nachdem, wie weit das spätere Haus dann von der Straße entfernt steht, fallen dann noch die Hausanschlusskosten an. Wenn noch keine Erschließung erfolgt ist, müssen diese Kosten also unbedingt vorab geklärt werden. Das Bauamt kann hierzu Auskünfte geben. Ebenso muss mit dem Bauamt geklärt werden, was genau auf diesem Grundstück gebaut werden darf.
Wenn dann endlich das passende Grundstück gefunden ist, geht es an die Bauplanung. Da kommen dann die nächsten Fragen, auf die ich in meinem nächsten Beitrag eingehen werde. Bis dahin wünsche ich Daniela, Peter und allen anderen viel Erfolg.