Eine Energieberatung bei Kauf und Sanierung eines Hauses wird verpflichtend

Ab dem 01. 11. 2020 wird eine Energieberatung bei Kauf und Sanierung eines Hauses verpflichtend

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) tritt ab dem 01.11.2020 in Kraft. Dadurch resultieren unter anderem neue Regelungen zum Thema Energieausweis.

Ein wichtiger Bestandteil der Regelungen ist, dass Angaben zu den CO²-Emissionen des Gebäudes gemacht werden müssen. Eine weitere Änderung besteht darin, dass nun nicht nur Verkäufer oder Vermieter einer Immobilie dazu verpflichtet sind, einem Kaufinteressen und Käufer einen gültigen Energieausweis vorzulegen, zusätzlich werden Immobilienmakler in diese Pflicht aufgenommen.

Doch auch den Käufer eines Ein- oder Zweifamilienhause treffen mit den Änderungen neue Pflichten. So ist der Käufer nach Kaufvertragsabschluss und der Übergabe des Energieausweise dazu verpflichtet, an einem „informativen Beratungsgespräch zum Energieausweis“ teilzunehmen. Dieses Beratungsgespräch muss aber gemäß § 80 Abs. 4 GEG als kostenlose, separate Leistung erfolgen. Grundlage des Gesprächs sind Informationen zu den wichtigen Inhalten des Energieausweises, sowie eine Beratung zu den unterschiedlichen Möglichkeiten der Modernisierungsmaßnahmen.

Das Beratungsgespräch muss auch erfolgen, wenn eine Hauseigentümer eine Sanierung seines Hauses plant. Dabei muss der Hausbesitzer vor Auftragserteilung ein Gespräch mit einem dafür zertifizierten Energieberater bzw. einer vergleichbaren Person, die zur Ausstellung eines Energieausweise berechtigt ist.

Auch hier muss das Beratungsgespräch als einzelne Dienstleistung kostenlos angeboten werden.  Einen Hinweis zur Teilnahmspflicht an einem solchen Beratungsgespräch kann sogar der durchführende Handwerksbetrieb geben, der mit der Sanierung beauftragt wird.

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