Prämiensparen
Hier gibt es Geld für Sie
Bausparer werden vom Finanzamt belohnt, sofern Sie einige wenige Spielregeln einhalten und nicht zu viel Geld verdienen. Für die Wohnungsbauprämie hat der Gesetzgeber folgende Regeln aufgestellt:
Wohnungsbauprämie erhält, wer in Deutschland uneingeschränkt
steuerpflichtig ist und im Sparjahr das 16. Lebensjahr vollendet.
Gefördert werden Einzahlungen bis zu 700,- € im Jahr für Alleinstehende (Ehepaare 1.400,- €) mit einem zu versteuernden Einkommen von nicht mehr als 35.000,- € für Alleinstehende, für Eheleute 70.000,- €. Die Wohnungsbauprämie beträgt 10 % der jährlichen Einzahlungen (einschließlich der Abschlussgebühr), somit also im Jahr maximal
für Alleinstehende 70€ – für Eheleute 140€
Für die Arbeitnehmersparzulage gelten ähnliche Regeln:
Wichtigste Voraussetzung ist die Eigenschaft der Berufstätigkeit in einem nicht selbständigen Arbeitsverhältnis. Sofern die hier gültigen Einkommensgrenzen nicht überschritten werden (Alleinstehende 17.900,- € zu versteuerndes Einkommen, Eheleute 35.800,- €), werden Einzahlungen bis zu einer Höhe von 470,- € je Arbeitnehmer gefördert, und zwar mit 9 % im Jahr. Das macht zusätzliche Förderungen von
42,30 €
Die vermögenswirksamen Leistungen müssen vom Arbeitgeber direkt an die Bausparkasse gezahlt werden.
Staatliche Förderung auf einen Blick
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Arbeitnehmer-Sparzulage |
Wohnungsbauprämie |
Förderfähiger Personenkreis |
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Arbeitnehmer und Beamte |
Natürliche Personen ab 16 Jahren |
Maximal förderfähiger Anlagebetrag p.a.: |
Alleinstehend |
470,- € |
700,- € |
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Verheiratet |
940,- € |
1.400,- € |
Staatliche Förderung |
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9% |
10% |
Maximale jährliche Förderung |
Alleinstehend |
42,30 € |
70,- € |
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Verheiratet |
84,60 € |
140,- € |
Gutschrift bzw. Auszahlung |
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Ablauf der siebenjährigen Bindefrist bzw. Zuteilung und wohnwirtschaftliche Verwendung |
Bei Vertragsabschluss vor 2009: Ablauf der siebenjährigen Bindefrist bzw. Zuteilung und wohnungswirtschaftliche Verwendung Bei Vertragsabschluss ab 2009: Zuteilung und wohnungswirtschaftliche Verwendung (Ausnahme: Bausparer war bei Abschluss jünger als 25 Jahre) |
Einkommensgrenzen |
Alleinstehend |
17.900,- € |
35.000,- € |
(zu versteuerndes Einkommen) |
Verheiratet |
35.800,- € |
70.000,- € |
So beantragen Sie die staatliche Förderung
Die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen Sie jedes Jahr in der Steuererklärung bei Ihrem Finanzamt. Die VL-Bescheinigung wird elektronisch an das jeweils zuständige Finanzamt übermittelt, sofern Sie der elektronischen Übermittlung nicht widersprochen haben.
Die Wohnungsbauprämie beantragen Sie über die Bausparkasse. Den Wohnungsbau-Prämienantrag erhalten Sie auf Wunsch von Ihrer Bausparkasse oder von Creditfair. In den ersten beiden Jahren nach Vertragsabschluss, sowie bei regelmäßiger Beantragung der Wohnungsbauprämie erhalten Sie den Prämienantrag automatisch mit dem Kontoauszug.