Riester-Förderung
Nachdem die stattliche Eigenheimzulage am 1. Januar 2006 abgeschafft worden ist, fördert der Staat (mit Verabschiedung des Eigenheimrentengesetzes) jetzt wieder die den Kauf oder Bau einer eigenen Immobilie zur Selbstnutzung. Mit dem so genannten „Wohn-Riester“ wurde so rückwirkend zum 1. Januar 2008 der Einsatz der Riesterförderung auch für die Finanzierung einer Immobilie ermöglicht.
Die Riester-Rente
Die Riesterförderung ist ursächlich als Ergänzung zur Altersvorsorge ins Leben gerufen worden. Riester-Verträge wurden auf Grund dessen in hauptsächlich zur Erhöhung der monatlichen Rente abgeschlossen. Förderberechtigt sind
Wohn-Riester-Darlehen
erstmal alle gesetzlich Rentenversicherten. Wenn pro Jahr 4% des Vorjahresbruttoeinkommens in einen Riestervertrag eingezahlt werden, kann die maximale Riester-Förderung erzielt werden. Die Förderung setzt sich dabei wie folgt zusammen:
· Grundzuschuss von 154 Euro je Erwachsener
· 185 Euro je Kind
· 300 Euro je Kind (wenn es ab dem Jahr 2008 geboren ist).
Zusätzlich sind die Einzahlungen in Riesterverträge bis zu einem Maximalbetrag von 2.100 Euro pro Jahr steuerlich absetzbar.
Wie können Sie die Riesterförderung für die Immobilienfinanzierung nutzen?
Durch die neue Gestezgebung kann jetzt auch die eigene Immobilie als Altersvorsorge die Vorteile der Riesterförderung nutzen. Bis jetzt eingesparte Riester-Guthaben können als Eigenkapital in die Finanzierung der Immobilie einfließen. Die Entnahme ist jedoch bis 2010 auf einen Betrag von mindestens 10.000 Euro festgelegt. Danach können auch kleinere Beträge genutzt werden. Hiebei ist zu beachten: Entweder muss das gesamte angesparte Kapital abgezogen werden oder es muss ein Mindestmenge von 25 % der Summe im bestehenden Riester-Vertrag verbleiben.
Wohn-Riester
Produktdetails für Sie zusammengefasst
Produktinformationen
einen Betrag von mindestens 10.000 Euro beschränkt. Ab 2010 können auch geringere Beträge entnommen werden. Dabei muss aber entweder das gesamte angesparte Kapital abgezogen werden oder min. 25 % der Summe müssen im bestehenden Riester-Vertrag gehalten werden.
Auch die laufende Tilgung des Immobiliendarlehens ist möglich. Hierbei fließen die laufenden Spar- und Förderbeiträge nicht mehr in einen Riester-Vertrag, sondern direkt in die Finanzierung. Hierzu bedarf es speziell zertifizierter Finanzierungsprodukte. Zudem ist diese Form der Finanzierung auf Immobilien beschränkt, die nach dem 31.12.2007 erworben wurden.
Welche Immobilien werden gefördert?
Grundsätzlich werden nur rein selbst genutzte Wohn-Immobilien gefördert, die in Deutschland liegend und den Hauptwohnsitz des Eigentümers bilden. Der Verkauf der Immobilie ist nach wie vor möglich, hier ist jedoch zu beachten: Bei einer Veräußerung sollten die eingesetzten Spar- und Fördermittel innerhalb von vier Jahren wieder in den Erwerb einer Wohnimmobilie oder innerhalb eines Jahres in einen neuen Vertrag zur Riester-Rente fließen. Wenn das nicht der Fall ist, steht eine Rückzahlung der bereits erhaltene Zulagen an und der zu dem Zeitpunkt aktuelle Stand des Wohnförderkontos muss versteuert werden.
Steuerliche Betrachtung
In der Sparphase werden beim Wohn-Riester die eingesetzten Beträge für die Finanzierung nicht versteuert - genauso wie bei der Riester-Rente. Zum Renteneintritt unterliegen die Sparbeiträge (über die Laufzeit in einem Wohnförderkonto) der Steuer. Jetzt kann der Immobilienbesitzer wählen, ob er die Steuerlast in einer Summe zahlt oder sie über einen Zeitraum von 17 bis 25 Jahren verteilt. Bei der Einmalbesteuerung (Zahlung der gesamten Steuer in einer Summe) unterliegen nur 70% der im Wohnförderkonto geführten Sparbeiträge der Steuer .
